Alle Bild- und Filmrechte gehören dem Veranstalter. Die Teilnehmenden räumt dem Veranstalter mit der Teilnahme an Aktivitäten das Recht ein, alle audiovisuelle fotografische Aufnahmen, die während ihrer Teilnahme von ihnen angefertigt werden auf unbegrenzte Zeit und unentgeltlich für eigene promotionelle Aktivitäten oder Werbemassnahmen zu verwenden.